Unterrichtsausfall/Vertretungsunterricht

Im Rahmen einer Schule mit verlässlichen Öffnungszeiten findet der Unterricht stets laut Stundenplan statt. Sollte eine Lehrkraft erkrankt sein, so wird der Unterricht von einem Kollegen oder einer Kollegin übernommen.
Eine Ausnahme bilden die AGs für die Klassen 4 bis 6. Hier kann es u. U. einmal vorkommen, dass sie kurzfristig ausfallen.