Schulweg

Es ist den Kindern von ihrem ersten Schultag an freigestellt, ob sie den Schulweg zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad bewältigen. Die Verantwortung liegt bei den Eltern!
Sollten die Kinder mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule kommen, besteht für den Schulträger keine Verpflichtung, die Kosten bei Beschädigung oder Diebstahl zu übernehmen.
Achten Sie als Eltern bitte auf den verkehrssicheren Zustand des Transportmittels! Sollte ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen, so sollte es auf jeden Fall auch einen Helm tragen!
In jedem Schuljahr wird adäquates Verhalten im Straßenverkehr zum Unterrichtsthema gemacht. Weisen Sie ihren Sohn oder ihre Tochter trotzdem zusätzlich noch auf die Verkehrsregeln und das Einhalten dieser hin!
Die Verkehrserziehung und der Radfahrunterricht in Zusammenarbeit mit der Polizei finden an der Frauenwaldschule im 4. Schuljahr statt.