Förderstufe
Die Förderstufe, in anderen Bundesländern auch Orientierungsstufe genannt, ist als Bindeglied zwischen der Grundschule und den weiterführenden Schulen anzusehen. Oft fällt es schwer, Schüler nach nur dreieinhalb Jahren Grundschule ihren Leistungen nach in die für sie richtige Schulform einzuordnen. Es gibt immer Fächer, die einem Schüler mehr liegen als andere und es gibt Fächer, in denen sie mehr Hilfe und Unterstützung benötigen. Auch sind viele Schüler noch zu wenig verantwortungsbewusst und selbstständig, um in einem großen System, wie es in den meisten weiterführenden Schulen vorherrscht, zurechtzukommen. Die Schüler bekommen durch die fünfte und sechste Klasse zwei Jahre mehr Zeit sich auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten und die für sie passende Schulform zu finden. Aus diesem Grund benötigen Schüler, die auf die Förderstufe möchten, keine Eignungsempfehlung der Grundschullehrer. |
Gliederung des Unterrichts
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Übergang auf weiterführende Schulen Die Schüler haben die Möglichkeit nach der Klasse 6 jede weiterführende Schulform zu besuchen. Der Übergang von Klasse 6 nach Klasse 7 wird durch das geänderte Hessische Schulgesetz (gilt seit 2011) neu geregelt. Im Gegensatz zum Übergang von Klasse 4 nach 5 bestimmt beim Wechsel in Klasse 7 die Klassenkonferenz über die weiterführende Schule. Doch diese Entscheidung wird nicht ohne Absprache mit den Eltern getroffen. Bereits zu Beginn des 1. Halbjahres werden die Eltern eingehend beraten. Es folgen weitere Gesprächsmöglichkeiten, Elternsprechtage und Informationsveranstaltungen, so dass die Eltern über den Leistungsstand ihres Kindes Informiert sind. Zu Beginn des 2. Halbjahres in Klasse 6 teilen die Eltern der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Wahl des weiterführenden Bildungsganges mit. Diese Entscheidung wird in einer Klassenkonferenz ausführlich beraten. Sollten die Eltern mit der Entscheidung der Klassenkonferenz nicht einverstanden sein, können sie Widerspruch einlegen und der Schüler erhält die Möglichkeit sich zu verbessern. Über die endgültige Entscheidung des Schulwechsels berät abschließend eine letzte Klassenkonferenz. Erfahrungen zeigen, dass die Entscheidung der Klassenkonferenz den Wünschen der Eltern fast immer entspricht. Im Zentrum einer jeden Klassenkonferenz steht aber das Wohl des Kindes. Mit den eingehenden Beratungen und einer genauen Beobachtung eines jeden Kindes wollen wir verhindern, dass es an der aufnehmenden Schule nicht über – oder unterfordert wird. Wir möchten Ihr Kind vor Misserfolgen schützen und seine Motivation zum Lernen und seine Freude an der Schule weiter aufrecht erhalten. Die Erfahrungen unserer Förderstufe aus mehr als 30 Jahren zeigen, dass im Falle der Befürwortung die gewählte Schulform in der Regel erfolgreich durchlaufen wurde und die Schülerinnen und Schüler zu einem qualifizierten Abschluss kamen. |